
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge sind Ausbildungshilfen um spezielle Ausbildungsabschnitte, die in den jeweiligen Unternehmen nicht vermittelt werden können, abzusichern. Damit ist es möglich, die Inhalte der Verordnungen über die Berufsausbildung entsprechend umzusetzen.
Zusatzqualifikationen sind Bildungsangebote, die es den ausbildenden Unternehmen ermöglichen, den Auszubildenden ab dem 2. Ausbildungsjahr zusätzlich Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die den gegenwärtigen oder zukünftigen spezifischen technologischen und strukturellen Anforderungen der Unternehmen entsprechen.
Für die folgenden Bereiche werden überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen angeboten:
Die Finanzierung erfolgt auf der Basis der „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Erstausbildung (Ausbildungsrichtlinie)“.
Die Fördermittelbeantragung für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen erfolgt für ein komplettes Ausbildungsjahr und umfasst zwei Halbjahre. Aus diesem Grund erfolgt die Untergliederung in die Zeiträume „September - Dezember“ sowie „Januar - August“.
Hinweise zur Anmeldung für das Ausbildungsjahr 2012/2013
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
Zusatzqualifikationen
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Sie können uns ganz bequem per Kontaktformular Änderungen anzeigen.

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