Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge & Zusatzqualifikationen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen
Die Finanzierung erfolgt auf Basis der "Richtline für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Thüringen zur Förderung der beruflichen Erstausbildung (Ausbildungsrichtlinie)" in der aktuellen Fassung vom 18.08.2017. Voraussetzung für die Förderung der Lehrgänge ist eine Mitgliedschaft im OAV.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft im OAV unter:
Nutzen Sie nachfolgende Formulare, um uns Ihre Bedarfe zu melden oder setzen Sie sich mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung.
überbetriebliche Ergänzungsausbildung (E-Module)
Zusatzqualifikation zur Vermittlung digitaler Kompetenzen (D-Module)
- förderfähig sind pro Azubi maximal 10 Arbeitstage im Ausbildungsjahr
Für eine schnelle und unkomplizierte Erfassung aller Daten zu Ihren Auszubildenden verwenden Sie bitte unser Formblatt.
Für nachfolgende Berufe werden überbetriebliche Ergänzungslehrgänge angeboten:
Berufe von A - Z
Sprachmodule
Sprachmodule sind im Rahmen der überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge förderfähig und werden für folgende Berufsgruppen angeboten:
- Sprachmodule für Bauberufe
- Sprachmodule für Handel und kaufmännischen Bereich
- Sprachmodule für den Hoga-Bereich
- Sprachmodule für den Holzbereich
- Sprachmodule für IT-, Druck- und Medienbereich
- Sprachmodule für Lager und Spedition
- Sprachmodule für Mechatronik- und Elektronikbereich
- Sprachmodule für Metall- und Kfz-Technik